Bei den meisten Policen wird die PTO nur für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet. Bei unbezahltem Urlaub, längerem Krankheitsurlaub oder anderen unbezahlten Abwesenheiten fällt in der Regel keine PTO an. Überprüfen Sie Ihre Police und die örtlichen Gesetze – einige Gerichtsbarkeiten erfordern die Ansammlung von Urlaub während bestimmter bezahlter Urlaubsarten. Konfigurieren Sie Ihr System so, dass es Ihren dokumentierten Regeln entspricht.
