Die PTO-Abgrenzung wird berechnet, indem der jährliche PTO-Anspruch durch die Abgrenzungshäufigkeit dividiert wird. Für monatliche Abgrenzung: jährliche Tage ÷ 12. Für zweiwöchentliche Gehaltsabrechnung: jährliche Tage ÷ 26. Für stündliche Abgrenzung: Legen Sie ein Verhältnis fest, z. B. 1 verdiente PTO-Stunde pro 30 geleistete Arbeitsstunden. Die genaue Formel hängt von Ihrem Versicherungstyp ab.