Multiplizieren Sie die monatliche Abgrenzungsrate mit der Anzahl der im Abgrenzungsjahr verbleibenden Monate. Beispiel: 20 Jahrestage (1,67/Monat), Mitarbeiter tritt am 1. Juli bei, es verbleiben noch 6 Monate = 1,67 × 6 = 10 Tage anteiliger Anspruch. Ihre Richtlinie sollte angeben, ob bei der anteiligen Berechnung Monate oder Tage verwendet werden.
